Einen weiteren Teilerfolg kann die BfH ab dem Winter 2018/19 verbuchen. Am Oberen Weg und auf den neu gepflasterten Bereichen im Markt wird wieder Splitt gestreut.
In der Gemeinderatssitzung vom 25. 2. 2016 haben die BfH folgenden Antrag zur Abstimmung eingebracht:
Der Gemeinderat möge beschließen:
So wie in der Vereinbarung, zwischen dem Land Oberösterreich und der Marktgemeinde Hallstatt, zur Durchführung des Winterdienstes auf der Hallstatt-Landesstraße L 548 durch die Marktgemeinde Hallstatt, festgelegt, darf als Streumittel nur noch Splitt verwendet werden. Salz kommt als Streumittel nicht mehr zum Einsatz.
Begründung
In der Gemeinderatssitzung vom 17. 12. 2015 wurde einstimmig unter Tagesordnungspunkt "12. Vereinbarung Winterdienst." eine vollinhaltlich verlesene Vereinbarung, zwischen dem Land Oberösterreich und der Marktgemeinde Hallstatt, zur Durchführung des Winterdienstes auf der Hallstatt-Landesstraße L 548 durch die Marktgemeinde Hallstatt, beschlossen. In dieser Vereinbarung ist als Streumittel Splitt festgelegt.
Entgegen dieser Vereinbarung kommt nach wie vor Streusalz zum Einsatz, welches die bauliche Substanz der Betontragwerke der Straßenunterkonstruktionen und des angrenzenden Baubestandes schädigt.
Dieser Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Das Thema Salzstreuung war einer der Auslöser zur Gründung des Vereins Bürger für Hallstatt. Bei der Gemeinderatssitzung am 17. 12. 2015 wurde einstimmig ein Vertrag mit der Landesstraßenverwaltung beschlossen, in dem Schneeräumung und Streudienst geregelt sind. In diesem Vertrag ist eindeutig und ausschließlich von Splitstreuung die Rede. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Vertrag auch umgesetzt wird.