Aus der Wehrbetriebsordnung für den Hallstättersee von 1883 ist herauszulesen, dass damals noch der Hausverstand maßgeblich war:
"Sobald der Eintritt eines Hochwassers vorauszusehen ist, [...] ist zur sukzessiven Öffnung der Klause zu schreiten."
die Vorteile sind einleuchtend:
Aktuell werden die Klaustore ganz stur erst dann geöffnet, wenn bestimmte Pegelstände erreicht sind. Technisch gesprochen: man versucht einem dynamischen Ereignis mit einer nachlaufenden, lineraen Steuerung entgegenzuwirken.
Was aber tatsächlich Abhilfe schafft, wäre eine vorausschauende, gradientgeführte Steuerung der Klaustore.
Oder ganz einfach: Die Bestimmung von 1883 wieder in die Wehrbetriebsordnung aufzunehmen.
Aufgrund der versäumten Vorabsenkung Mitte Mai 2019 wurde der Seespiegel über einen Monat lang deutlich über dem eigentlich verpflichdenden Mittelwasserstand gehalten. Gottseidank kam bis Mitte Juni kein stärkeres Regenereignis dazu, sonst hätten wir wieder einmal mit einem Hochwasser zu kämpfen gehabt.
Im übrigen fordern wir den Vorabsenkungsbetrieb in die Wehrordnung aufzunehmen.
Für den Umbau der Seeklause auf vollautomatischen Betrieb und die Vergrößerung des bestehenden Klappwehrs liegt nun ein realisierbares Konzept vor, das mit dem Denkmalamt und ICOMOS abgestimmt ist, und nun auch rasch umgesetzt werden soll. Wir halten darüber hinaus unsere Forderung nach Änderung der Wehrbetriebsordnung aufrecht. Nur die rechtzeitige Vorabsenkung des Sees kann die Hochwassergefahr entschärfen. weiterlesen...
Der aktuelle Pegelstand des Hallstättersees kann hier online eingesehen werden.
Ab dem 20. Februar 2016 sind durch den Temperaturanstieg bis ins Hochgebirge große Mengen an Schnee geschmolzen. Der Seespiegel ist dadurch innerhalb von 3 Tagen vom Winterstand auf den Normalstand angestiegen. Nur durch das Vorabsenken auf den Winterstand konnte wieder einmal ein Hochwasser vermieden werden. Ab dem 23. Februar sanken die Temperaturen, sodass die Schneeschmelze und damit die Zuflussmengen in den Hallstättersee deutlich reduziert wurden.
Bis zum 29 Februar 2016 sank bei vollständig geöffneter Seeklause der Seespiegel wieder um knapp 50 cm, was eine Tagesreduktion von 8,3 cm beziehungsweise einem zusätzlichen Rückhaltevolumen von 700.000m3 täglich entspricht.
Damit ist innerhalb von 13 Monaten zum Dritten Mal der praktische Beweis erbracht worden, dass die Vorabsenkung des Hallstättersees funktioniert. Im Interesse der Seeanrainer brauchen wir dringend die Umstellung der Wehrbetriebsordnung auf Vorabsenkungsbetrieb.
Durch den Klimawandel wird es in Zukunft auch im Sommer zu Wetterkapriolen kommen. Und dann ist der Vorabsenkungsbetrieb die effizienteste Maßnahme um jedem Hochwasserereignis, das aus den meteorologischen Prognosen abzusehen ist, bereits im Voraus die Spitze nehmen zu können.
Wenn also die Seeklause 3-4 Tage im Voraus geöffnet wird, kann der Seespiegel im Durchschnitt um bis ca. 30cm im Voraus abgesenkt werden. Und damit wird auch die Hochwasserspitze um ebendiesen Wert gekappt.
Und diese 30 cm sind entscheidend: ob das Wasser schon im Haus steht oder eben nicht.
In der Gemeinderatssitzung vom 25. 2. 2016 haben die BfH folgende Entschließung zur Abstimmung eingebracht:
Der Gemeinderat wolle beschließen
Der Bürgermeister wird gem §63 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ersucht alle notwendigen Schritte zu unternehmen um eine Änderung der Wehrbetriebsordnung der Hallstättersee Klauswehr auf Vorabsenkungsbetrieb zu erwirken.
Begründung
Die Vorabsenkung des Hallstättersees hat sich in den ersten Februartagen 2016 in der Praxis wieder einmal bewährt. Im Rahmen des regulären Winterbetriebs wurde die historische Seeklause in Steeg ab dem 3. Jänner vollständig geöffnet und der Seespiegel allmählich auf ca. 60cm unter dem Normalstand abgesenkt. Dieses langsame Vorabsenken des Seespiegels verursachte keine Probleme im Unterlauf der Traun. Durch die Absenkung auf den Winterstand entstand ein Rückhaltevolumen von ca. 6 Millionen Kubikmetern. Nach dem Temperaturanstieg und den starken Regenfällen in den ersten Februartagen 2016 wurde dieses Rückhaltevolumen vollständig gefüllt und der Normalpegel sogar um 25cm überschritten. Die Vorteile der Vorabsenkung liegen klar auf der Hand: Für Hallstatt konnte ein Hochwasserereignis vermieden werden und 6 Millionen Kubikmeter Wasser, welche die Anlieger am Unterlauf der Traun massiv gefährdet hätten, konnten im Hallstättersee zurückgehalten werden.
Diese Entschließung wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Jänner/Februar 2016
Die Vorabsenkung des Hallstättersees hat sich in den ersten Februartagen 2016 in der Praxis wieder einmal bewährt. Im Rahmen des regulären Winterbetriebs wurde die historische Seeklause in Steeg ab dem 3. Jänner vollständig geöffnet und der Seespiegel sukzessive auf ca. 60cm unter dem Normalstand abgesenkt. Dieses langsame Vorabsenken des Seespiegels verursachte keine Probleme im Unterlauf der Traun. Durch die Absenkungauf den Winterstand entstand ein Rückhaltevolumen von ca. 6 Millionen Kubikmetern. Nach dem Temperaturanstieg und den starken Regenfällen in den ersten Februartagen 2016 wurde dieses Rückhaltevolumen vollständig gefüllt und der Normalpegel sogar leicht überschritten. Die Vorteile der Vorabsenkung liegen klar auf der Hand: Für Hallstatt konnte ein Hochwasserereignis vermieden werden und 6 Millionen Kubikmeter Wasser, welche die Anlieger am Unterlauf der Traun massiv gefährdet hätten, konnten im Hallstättersee zurückgehalten werden. Durch den Klimawandel wird es in Zukunft auch im Sommer zu Wetterkapriolen kommen. Und dann brauchen wir den Vorabsenkungsbetrieb um dem Hochwasser die Spitze zu nehmen.
Zwischen 2. und 5. Februar 2016 ist der Seespiegel bei vollständig geöffneter Seeklause wieder um fast 70 cm gesunken. Das sind fast 14 cm pro Tag. Wenn also die Seeklause 3-4 Tage im Voraus geöffnet wird kann der Seespiegel um bis zu einem halben Meter im Voraus abgesenkt werden. Und damit wird auch die Hochwasserspitze um einem halben Meter abgesenkt.
Jänner 2015
Das Sturmtief Felix brachte am 10. Jänner 2015 für das inneren Salzkammergut starke Regenfälle bis in große Höhen. Dadurch sind zusätzlich noch große Schneemengen abgeschmolzen, sodass der Hallstättersee innerhalb von 2 Tagen um 81,6 cm angestiegen ist. Unser Glück war, dass der See ab dem 3. Jänner abgeklaust worden ist und am 9. Jänner mit 33,6cm einen Tiefststand erreicht hat, womit ein Rückhaltevolumen von etwa 7 Millionen Kubikmetern vorhanden war.
Der Maximalstand von 115,2 am 11. Jänner war damit kein Problem. Wäre allerdings der See vor dem Sturmtief Felix auf dem Normalstand von 88,5 cm gewesen, wäre der Pegel mit ca. 160 cm knapp an die Marke des 1-jährigen Hochwassers gestiegen. Mit diesem, wenn auch unbeabsichtigt durchgeführten, 1:1 Experiment ist es bewiesen: durch die Vorabsenkung wird die Hochwassergefahr deutlich reduziert!
Interessant ist aber auch das Absinken des Seespiegels ab dem 13. Jänner als die Zuflussmengen wieder abzusinken begannen, und der Seespiegel seinen (Sommer) Normalstand erreicht hatte. In dem angedachten Zeitraum einer zukünftigen Vorabsenkung von 3 Tagen, das heißt bis zum 16. Jänner, sank der Seespiegel bei vollständiger Öffnung der Seeklause um über 33cm, was ein Rückhaltevolumen von fast 3 Millionen Kubikmetern ergibt.
Wir sind davon überzeugt, dass diese 33cm bei einem Hochwasser entscheidend sein können: Ob das Wasser schon im Haust steht oder gerade noch nicht. Daher fordern wir alle verantwortlichen Entscheidungsträger auf, sich für eine sofortige Änderung der Wehrbetriebsordnung und damit für die Möglichkeit der Vorabsenkung einzusetzen.
Hochwasserschutz
Hochwasserschutz und Denkmalschutz müssen kein Widerspruch sein. In der Schweiz ist es am Thunersee
gelungen, einerseits die historisch bedeutenden Klausen zu erhalten und andererseits den Hochwasserschutz wesentlich zu verbessern. Das Konzept heißt "Vorabsenkung". Aufgrund immer besserer
Wetterprognosen ist es möglich intensive Regenfälle bis zu fünf Tage im Voraus zu erkennen. Es wird also rechtzeitig der Seespiegel gesenkt um ein entsprechend großes Auffangvolumen zu schaffen.
Für die Orte unterhalb ist das kein Problem, weil das Wasser bereits vor dem Hochwasser abfließt.
Die Abflussleistung der historischen Klausen in Thun wurde noch durch eine unterirdische Bypassleitung, die neben den Klausen geführt wird, erhöht.
Seeklause Steeg
Mithilfe der Seeklause kann sowohl der Pegelstand des Hallstättersees als auch die Wasserführung der Traun gesteuert werden. Die vorwiegend aus Holz errichtete Anlage steht im
oberösterreichischen Salzkammergut seit über 500 Jahren in Funktion. Das Hochwasser des Jahres 2013 hat eine Diskussion ausgelöst, welche die technische Tauglichkeit des denkmalgeschützten
Wasserbauwerks in Frage stellt. Die politischen Entscheidungsträger fordern den Umbau der Seeklause auf den rezenten Stand der Technik, was einer Zerstörung dieses technischen Denkmals gleichkäme
[1]. Es stellt sich die Frage, ob es möglich ist, die historische Anlage zu erhalten und dennoch einen zeitgemäßen Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Wertanalyse
Das innere Salzkammergut gilt als Denkmalgebiet von so herausragender Bedeutung, dass es 1997 als "Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut" in die Welterbe-Liste der UNESCO aufgenommen
worden ist. Die in originaler Bauweise erhaltene Seeklause in Steeg ist die größte historische Anlage ihrer Art und zählt zu den ältesten technischen Denkmälern unseres Landes.
Technische Beschreibung
Die Seeklause besteht aus zwei voneinander getrennten Bauten, der eigentlichen Klause und dem Polster, einem etwa 40 m flussabwärts gelegenen Gegenwehr. Die eigentliche Klause besteht aus 12
hölzernen, mit Steinen gefüllten Kästen, den "Klausstuben", welche in einer Reihe quer über dem Seeausfluss stehen. Die 11 Öffnungen zwischen den "Klausstuben" können durch Tore verschlossen
werden, die um eine senkrechte Achse drehbar sind. Diese Drehachsen stehen leicht außermittig, so dass sich die Tore im geöffneten Zustand durch den Wasserdruck in die Strömungsrichtung
einpendeln, dabei weist der etwas größere Teil des Tores in Strömungsrichtung. Umgekehrt erlaubt es diese Konstruktion aber auch, das "Klaustor" gegen die Strömung zu schließen, da der
Wasserdruck auf den kleineren Teil des Tores die Schließbewegung unterstützt. Die "Klaustore" werden im geschlossenen Zustand durch einen Holzprügel, die "Torspreize", zugehalten. Um die Klause
zu öffnen, wird dieser Holzprügel herausgeschlagen und das Klaustor durch das anstehende Wasser aufgedrückt. Beim Schlagen aller Klaustore, das von einer Person innerhalb von weniger als 15
Minuten durchgeführt werden kann, lässt sich der Abfluss aus dem Hallstättersee um bis zu 35 m3 pro Sekunde erhöhen. Dabei entsteht ein Wasserschwall, der traunabwärts wandert und als
"Klausschlag" oder bloß "Klaus" bezeichnet wird [2]. Je nach Anzahl der geöffneten Klaustore ist es möglich, den Wasserstand der Traun von 35cm bis zu einem halben Meter zu erhöhen. Um die
Klaustore im geschlossenen Zustand vom Wasserdruck teilweise zu entlasten, wurde unterhalb der Klause ein etwas niedrigerer Zwischenstau, der "Polster", geschaffen. Dieser besteht aus einem
horizontal in der Flusssohle liegenden Vierkantholz, dem "Doggenbaum", in dem die etwa zwei Meter langen "Doggen" im Abstand von jeweils zwei Metern eingezapft sind. "Doggen" sind schräg nach
oben ragende Rundhölzer von etwa 2 m Länge, die am Grund einen Durchmesser von15 cm aufweisen und zur besseren Handhabung oben schlank auslaufen. Um den Wasserspiegel hinter der Klause zu heben,
werden vor die "Doggen" horizontale, quer zum Fluss liegende, jeweils etwa 4 m lange Vorsetzbretter angeschoben [3].
Baugeschichte
Der Vorgängerbau der heutigen Anlage wurde 1511 in Angriff genommen. Die Erhöhung der Klause erfolgte bereits zwischen 1564 und 1573 unter der Leitung des Hallstätter Holz-, Klaus- und
Forstmeisters Thomas Seeauer. Im Zuge dieses Ausbaues wurde die bis heute erhaltene Form im Wesentlichen bestimmt. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Seeklause gepflegt und schadhafte
Holzteile durch gleichartige neue Bauteile ersetzt. Erst zu Beginn des 21 Jahrhunderts wurde ein Tor in Stahlbetonbauweise eingesetzt, mit dem ein automatisierter Betrieb ermöglicht werden
sollte.
Nutzungsänderung
Vor der Errichtung der Steeger Seeklause im 16. Jahrhundert gestaltete sich die Verschiffung des Salzes auf der oberen Traun durch deren unbeständiges Fahrwasser äußerst schwierig. Die
Schifffahrt musste oft ausgesetzt werden, wodurch der Salzvertrieb empfindlich gestört wurde. Die Klause ermöglichte es, den Wasserstand der Traun zu regulieren und sowohl für die "Naufahrt" der
Salzzillen als auch für die "Gegenzüge" die nötige Tauchtiefe zu bieten [4].
Die "Klausordnung" von 1883 nennt drei unterschiedliche Wässer, die für die Bedürfnisse der Traunschifffahrt bereitzustellen waren: das "Klauswasser", das "kleine Wasser" und das "Gegenwasser",
die durch unterschiedliche Öffnung der Klaustore und der Versatzbretter am Polster erzielt werden konnten [5].
Mithilfe der Seeklause war es aber auch möglich, kurzfristig einen kräftigen Wasserschwall für die Holztrift auf der Traun abzulassen [6]. Gegenwärtig dient die Seeklause nur noch zur
Regulierung des Wasserstandes am Hallstättersee, wobei der Seespiegel bis zu einem Meter gehoben werden kann. Zur Wasserdisposition an der Klause bedarf es allerdings einer kompetenten Fachkraft,
dem "Klausmeister". Im Zuge einer Rationalisierungsmaßnahme des ausgehenden 20. Jahrhunderts wurde dieser Dienstposten eingespart und versucht, die Seeklause ferngesteuert zu bedienen. Dazu wurde
am westlichen Ende des technischen Denkmals eine massive Stahlbetonkonstruktion eingebaut, in welcher ein bewegliches, etwa drei Meter breites stählernes Wehr geführt wird.
Seit diesem Umbau treten am Hallstättersee deutlich häufiger Hochwasserereignisse auf, da die Kapazität der Klause nicht mehr in ihrer vollen Breite genutzt wird. Dabei zeigt sich, dass durch die
Implementierung neuer Technologien die lokal tradierte Bauweise und mit dieser das Erfahrungswissen um deren korrekte Handhabung verdrängt wird. Gerade in einem UNESCO-Welterbegebiet sollte der
umgekehrte Weg beschritten werden, dass also mit dem Schutz des Baudenkmals auch gleichzeitig das immaterielle Welterbe der erhaltenden Nutzung des Objekts gepflegt wird.
Denkmalschutz versus Hochwasserschutz
In der "Klausordnung" von 1883 wird auch auf den Hochwasserschutz eingegangen: "Sobald der Eintritt eines Hochwassers vorauszusehen ist und der Seespiegel den Maximalstand zu überschreiten droht,
ist zur sukzessiven Öffnung der Klause zu schreiten" [5].
Wie die Erfahrungen im Schweizer Kanton Bern beim Thunersee zeigen, ist es heute möglich, mithilfe meteorologischer Prognosen und entsprechender Rechenmodelle den Eintritt eines Hochwassers
sicher bis zu fünf Tagen im Voraus zu bestimmen. Bei erkanntem Hochwasserrisiko wird der Thunersee kurzfristig abgesenkt. Diese sogenannte "Vorabsenkung" schafft das nötige Rückhaltevolumen, um
übermäßige Zuflüsse aufzufangen und damit die Hochwassersicherheit rund um den Thunersee zu erhöhen [8].
Es erscheint sinnvoll, diese Erfahrungen auf den Hallstättersee zu übertragen und eine neue "Klausordnung" zu schaffen, die eine rechtzeitige Vorabsenkung des Seespiegels erlaubt. Der
entscheidende Vorteil dieser Betriebsweise ist darin gegeben, dass das überschüssige Wasser über mehrere Tage verteilt allmählich abfließen kann. Eine moderne Wehranlage ist zwar technisch
imstande, kurzfristig übergroße Wassermengen abzulassen, das Hochwasserproblem würde aber dadurch nur flussabwärts verlagert werden.
[1] Oberösterreichische Landeskorrespondenz Nr. 123 vom 28. Juni 2013
[2] Neweklowsky, Ernst, Die Schifffahrt und Flößerei im Raume der oberen Donau, Linz 1952, Bd. 1, S.149ff
[3] Rosenauer, F., Die Seeklause am Hallstättersee in Steeg, in: Heimatgaue, Zeitschrift für oberösterreichische Geschichte, Landes- und Volkskunde, 15. Jg. (1934), S. 128 -137.
[4] Neweklowsky, Ernst, Die Schifffahrt und Flößerei im Raume der oberen Donau, Linz 1952, Bd. 1, S.476f
[5] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns vom Jahre 1883, VII. Stück, Z. 5103.
[6] Hofkammerarchiv Wien, Altes Bancale, rote Nummer 286, Jan. 1751, Bericht von Quiex fol. 37.
[7] Gesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns vom Jahre 1883, VII. Stück, Z. 5103.
[8] AWA Amt für Wasser und Abfall, Abteilung Gewässerregulierung Bern (Hg.), Hochwasserschutz am Thunersee, S. 11.