Der Bestand an gemeindeeigenen Grunstücken, dem sogenannten öffentlichen Gut, sollte so weit wie möglich erhalten bleiben. Der Verkauf von öffentlichen Gut an private Personen sollte unserer Meinung nach nur in wichtigen Ausnahmefällen erfolgen.
Besonders heikel erscheint es uns, wenn der Bürgermeister persönlich öffentliches Gut für sich und seine Gattin privat erwirbt, wie es bei der öffentlichen Zufuhr zwischen der evangelischen Kirche und dem Hotel "Grüner Baum" der Fall ist.
Im Zeitraum vom 01.08.2018 bis 17.08.2018 lag beim Gemeindeamt Hallstatt (Bauabteilung) ein Teilungsplan zur öffentlichen Einsichtnahme auf, der die Auflassung von 3,5 m2 öffentlichen Weges vorsah.
Im Zeitraum vom 17.08.2018 bis 17.09.2018 liegt nun beim Gemeindeamt Hallstatt (Bauabteilung) ein Teilungsplan zur öffentlichen Einsichtnahme auf, der die Auflassung von 4 m2 öffentlichen Weges vorsieht.
Bis 17. 09. 2018 besteht die Möglichkeit schriftliche Einwendungen gegen die teilweise Auflassung des öffentlichen Weges einzubringen.
Im Zuge der Neuerrichtung des Souvenirstands von Susanne und Alexander Scheutz neben der evangelischen Kirche wurde öffentliches Gut überbaut. Im Nachhinein will nun der Bürgermeister sein Grundstück 455/19 (auf dem ein Souvenirstand steht) zu Lasten des öffentlichen Weges 455/36 erweitern.
In der Gemeinderatssitzung vom 21. 09. 2017 wurde von Seiten der BfH der Antrag gestellt den Grund nur zu verpachten, der Antrag wurde aber abglehnt und mit SPÖ/ÖVP Mehrheit der Verkauf beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 20. 09. 2018 wurde mit SPÖ/ÖVP Mehrheit eine Verordnung beschlossen, durch welche ein Teilbereich von 4m2 der öffentlichen Straße 455/36 aufgelassen worden ist. Begründung: die Straße ist wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden.